Die Geschichte der Zeugen Jehovas in der NS-Zeit gehört zu den weniger bekannten Kapiteln der deutschen Erinnerungskultur. Mit der Errichtung des Denkmals für die verfolgten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten rückt dieses Thema erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Der folgende Beitrag beleuchtet die Verfolgung der Glaubensgemeinschaft im Nationalsozialismus, ihre historischen Hintergründe sowie Fragen, die aus Sicht des Autors in der öffentlichen Debatte bislang zu wenig Beachtung finden.
Gliederung
1. Einleitung
2. Warum verbot Hitler die Zeugen Jehovas?
3. Die Organisation der ZJ setzte sich für ein Denkmal zur Erinnerung an ihre während der NS-Zeit ermordeten Mitglieder ein
4. Welche Werte vertraten die damaligen Zeugen Jehovas?
Waren Zeugen Jehovas Pazifisten, waren sie Widerstandskämpfer?
Was trieb sie an?
5. Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts
6. Anspruch und Wirklichkeit
7. Fazit
1. Einleitung
Vor einigen Jahren begann ich, die Spuren zweier Frauen aus meiner Familie nachzuverfolgen, die als treue Zeuginnen Jehovas während der Zeit des Nationalsozialismus hingerichtet wurden. Seitdem habe ich zahlreiche Unterlagen, Verhörprotokolle und historische Quellen ausgewertet – darunter Akten des Volksgerichtshofs, Veröffentlichungen der Gedenkstätte Berlin-Plötzensee sowie Dokumente aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Darüber hinaus führte ich viele Gespräche mit Angehörigen und Zeitzeugen aus dem familiären Umfeld.
Schon lange trage ich mich mit dem Gedanken, meine Erkenntnisse und Überlegungen zu diesem Thema niederzuschreiben. Es ist ein sensibles, komplexes und emotionales Thema. Dennoch halte ich eine offene Auseinandersetzung für notwendig.
Den unmittelbaren Anlass für die Veröffentlichung dieses Beitrags bildet die Errichtung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten.
Bereits einige Jahre zuvor hatte ich eine Veranstaltung der Ständigen Konferenz der NS-Gedenkorte im Berliner Raum im Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ verfolgt. Sie stand unter dem Titel: „Bibelforscher – unglaublicher Mut. Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im nationalsozialistisch beherrschten Europa.“
Die damaligen Diskussionen sowie die spätere Umsetzung des Denkmals warfen für mich Fragen auf, die bis heute unbeantwortet geblieben sind und die ich in diesem Beitrag zur Diskussion stellen möchte.
Vorneweg:
Das NS-Regime mit seinem Unrechtssystem ist verantwortlich für eine Epoche der grausamsten Verfolgungen der deutschen Geschichte.
Die größte und bekannteste Opfergruppe waren die europäischen Juden. Daneben wurden Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen, politische Gegner, Kommunisten, Schriftsteller, sogenannte „Asoziale“, sogenannte „Berufsverbrecher“ und auch Zeugen Jehovas verfolgt, entrechtet und ermordet.
Verfolgung und Tötung von Menschen sind durch nichts zu rechtfertigen.
Erinnerungskultur und historische Aufarbeitung sind richtig und wichtig.
Auf dass wir nie vergessen. Auf dass sich solches Unrecht niemals wiederholt.
Gedenken wir aller Opfer dieser Zeit.
2. Warum verbot Hitler die Zeugen Jehovas?
Die Zeugen Jehovas beziehungsweise die Internationale Bibelforscher-Vereinigung wurden im Verlauf des Jahres 1933 in Deutschland schrittweise verboten. Das reichsweite Verbot erfolgte am 24. Juni 1933.
Den Zeugen Jehovas wurde Staatsfeindlichkeit unterstellt, weil ihre Mitglieder den Hitlergruß, die Teilnahme an nationalsozialistischen Veranstaltungen sowie den Wehrdienst verweigerten. Ebenso lehnten sie Tätigkeiten ab, die sie als Unterstützung der Kriegsführung verstanden, beispielsweise die Arbeit in Rüstungsbetrieben.
Während Männer häufig wegen der Verweigerung des Wehrdienstes verhaftet und teilweise hingerichtet wurden, traf die Verfolgung auch zahlreiche Frauen. Sie setzten das verbotene Predigtwerk im Untergrund fort, vervielfältigten Schriften der Gemeinschaft und verbreiteten diese über ein weit verzweigtes Netzwerk.
Viele Gläubige wurden denunziert oder bei verbotenen Aktivitäten entdeckt. Sie wurden verhaftet und in Gefängnisse oder Konzentrationslager gebracht. Dort litten sie unter unmenschlichen Haftbedingungen, Misshandlungen und Folter. Viele verloren ihr Leben durch die Haftbedingungen oder durch Hinrichtungen.
Die Vorwürfe lauteten häufig auf Wehrkraftzersetzung oder illegale Tätigkeit für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung (IBV), wie sich die Glaubensgemeinschaft vor ihrer Umbenennung in „Zeugen Jehovas“ im Jahr 1931 nannte.
Um die historischen Zusammenhänge besser einordnen zu können, lohnt sich auch ein Blick auf die Vorgeschichte des Verbots.
Am 25. Juni 1933, einen Tag nach dem reichsweiten Verbot, verabschiedeten rund 7.000 Gläubige bei einer Großversammlung in Berlin die sogenannte „Wilmersdorfer Erklärung“.
Der damalige Präsident der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (WTBTS), Joseph Franklin Rutherford, verwendete darin Passagen, die aus heutiger Sicht einen deutlich antisemitischen Sprachgebrauch erkennen lassen:
„Das Anglo-Amerikanische Weltreich ist die größte und bedrückendste Herrschaft auf Erden. Hiermit ist das Britische Weltreich, wovon die Vereinigten Staaten Amerikas einen Teil bilden, gemeint.
Es sind die Handelsjuden des Britisch Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker.
Diese Tatsache bezieht sich insbesondere auf die Städte London und New York als Hauptstützpunkte des Großgeschäfts. Dies ist in Amerika so offenbar, dass es in Bezug auf die Stadt New York ein Sprichwort gibt, das heißt: „Den Juden gehört die Stadt, die irischen Katholiken beherrschen sie, und die Amerikaner müssen zahlen.“
Rutherford versuchte zunächst, einen Ausgleich mit dem nationalsozialistischen Regime zu erreichen. Historiker und Kritiker haben später darauf hingewiesen, dass einzelne Formulierungen der Wilmersdorfer Erklärung als Versuch einer politischen Annäherung verstanden werden können.
Nachdem diese Bemühungen scheiterten und die Verfolgung der Zeugen Jehovas weiter zunahm, verschärfte sich der Konflikt zwischen der Wachtturmgesellschaft und dem NS-Regime erheblich. Rutherford kritisierte Hitler zunehmend öffentlich und kündigte Gottes Gericht über das nationalsozialistische System an.
In diesem Zusammenhang wird häufig das Hitler zugeschriebene Zitat angeführt: „Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“
Unstrittig ist, dass die Zeugen Jehovas in den folgenden Jahren zu einer der verfolgten religiösen Minderheiten des Dritten Reiches wurden und viele von ihnen Haft, Konzentrationslager oder den Tod erleiden mussten.
Kritiker der Wachtturmgesellschaft stellen jedoch die Frage, ob die Führung der Organisation die Risiken für ihre Anhänger ausreichend bedacht hat. Sie verweisen darauf, dass Rutherford selbst während dieser Zeit unbehelligt in den Vereinigten Staaten lebte, während die Folgen der Auseinandersetzung vor allem von den deutschen Zeugen Jehovas getragen wurden.
Rutherford wohnte während dieser Jahre in der Villa „Beth Sarim“ in San Diego, Kalifornien, die von der Wachtturmgesellschaft errichtet worden war. Dieser Umstand wird von Kritikern bis heute als Symbol für die räumliche und persönliche Distanz zwischen der Organisationsleitung und den verfolgten Gläubigen in Deutschland betrachtet.
3. Die Organisation der ZJ setzte sich für ein Denkmal zur Erinnerung an ihre während der NS-Zeit ermordeten Mitglieder ein
Denke ich an Gedenkstätten zur Zeit des Nationalsozialismus, denke ich zunächst an Menschen, die Widerstand gegen das Regime und den Krieg leisteten – sei es aktiv als Widerstandskämpfer oder passiv aus pazifistischer Überzeugung. Ich denke an Menschen, die bewusst gegen Hitler und sein Unrechtssystem aufstanden.
Ich denke an jene, die sich für Freiheit, Demokratie, freies Denken, Bildung und Menschlichkeit einsetzten und dafür Verfolgung, Haft oder sogar den Tod in Kauf nahmen. Die Mitglieder der „Weißen Rose“ um Hans und Sophie Scholl, die „Rote Kapelle“ sowie viele weitere bekannte und unbekannte Frauen und Männer, die Verfolgten Unterschlupf gewährten, sie mit Lebensmitteln versorgten oder auf andere Weise Mut und Menschlichkeit bewiesen.
Ihr Einsatz galt nicht nur dem eigenen Überleben oder den Interessen einer bestimmten Gruppe, sondern dem Schutz und der Würde anderer Menschen.
Mit der Errichtung des Mahnmals für die während der NS-Zeit verfolgten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten und seiner geplanten Übergabe an die Öffentlichkeit am 24. Juni 2026 stellt sich aus meiner Sicht die Frage, welche historische Botschaft damit vermittelt werden soll und wie die Rolle der Zeugen Jehovas in jener Zeit eingeordnet wird.
Genau an diesem Punkt beginnen meine Fragen.
4. Welche Werte vertraten die damaligen Zeugen Jehovas?
Waren Zeugen Jehovas Pazifisten, waren sie Widerstandskämpfer?
Was trieb sie an?
Waren die Zeugen Jehovas in erster Linie Opfer eines verbrecherischen Unrechtsregimes? Oder wurden sie zugleich Opfer eines Glaubenssystems, das seinerseits von strengen Gehorsamsforderungen, einem absoluten Wahrheitsanspruch und einer stark hierarchischen Führungsstruktur geprägt war?
Diese Frage mag unbequem erscheinen. Dennoch halte ich sie für notwendig, wenn man die Rolle der Zeugen Jehovas während der Zeit des Nationalsozialismus verstehen und historisch einordnen möchte.
Der kanadische Historiker Michael H. Kater schrieb bereits 1969:
„Sowohl Nationalsozialisten als auch Zeugen Jehovas waren nicht demokratisch, sondern totalitär geprägt, wobei Erstere einen Führerstaat aufbauen wollten, Zeugen Jehovas aber eine ‚Theokratie, in der nicht der Führer, sondern Jehova Gott diktatorisch regiere‘. Beide hätten von ihren Mitgliedern verlangt, sich in die jeweilige Herrschaftshierarchie einzugliedern, beide hätten dazu aufgefordert, für die jeweiligen höheren Zwecke die Interessen der Eigenpersönlichkeit zu opfern, beide hätten einen Ausschließlichkeitsanspruch erhoben.“
(Quelle: Michael H. Kater: „Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich“, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 17. Jahrgang, 1969, S. 187)
– Zeugen Jehovas und Pazifismus
Pazifismus bezeichnet eine Grundhaltung, die jede Anwendung von Gewalt ablehnt und mit aller Kraft für den Frieden eintritt. Ein Pazifist lehnt aus Gewissensgründen auch jede Form von Krieg grundsätzlich ab. Selbst wenn ein Staat angegriffen wird, soll dieser sich nicht mit militärischen Mitteln verteidigen. Pazifisten dulden nur friedliche und gewaltfreie Aktivitäten. […]“
(Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320925/pazifismus/)
Zeugen Jehovas lehnen persönliche Gewaltanwendung ab, bejahen jedoch nach ihrer Lehre die von Gott ausgeübte Gewalt. Sie lehnen demnach die Kriege irdischer Herrscher ab, hoffen aber auf und sehnen sich nach Gottes großer und blutiger Schlacht, in der alle Menschen getötet werden, die keine Zeugen Jehovas sind. Bildhafte Darstellungen vom tödlichen Szenario „Harmagedon“ lassen sich in ihrer Literatur finden. Feuerregen vom Himmel, menschenverschlingende Erdspalten, Blitz und Hagel, Gewalt, Mord und Totschlag.
„Die Leichen der Erschlagenen werden nicht in einer ehrwürdigen Grabstätte verwesen. Sie werden nicht begraben werden, sondern Aasvögel werden sich von ihrem Fleisch sättigen und werden ihre Gebeine so gründlich säubern, daß man sie nicht mehr erkennen kann. Wegen der Menge der Leichen wird es für die Aasvögel ein großes Festmahl werden.“
(Quelle: „Rettung aus der Weltbedrängnis steht bevor!“ Kapitel 15)
Oder auch: „Danach wird die Erdoberfläche von ihren Leichnamen übersät sein und die Vögel werden ihnen die Augen auspicken…“
Der Gedanke an Gottes große Aufräumaktion lässt Zeugen Jehovas freudig in die Zukunft blicken. Freudig in der Erwartung auf Gottes Schlacht und der eigenen Errettung. Grausam. Brutal. Gewaltvoll. Es sind keine Fantasien oder märchenhafte Geschichten, es ist knallharte Realität im Leben eines Zeugen Jehovas. Fantasien und Darstellungen, die selbst vor Kindern nicht Halt machen. Zeugen Jehovas lehnen Gewalt augenscheinlich nicht prinzipiell ab, im Gegenteil.
Die Leserinnen und Leser mögen sich hierzu ihr eigenes Urteil bilden.
– Zeugen Jehovas und Widerstand
„Sie waren Widerstandskämpfer“ hört man in Stimmen aus den Reihen der ZJ, der unaufgeklärten Bevölkerung oder durchaus auch auf Vorträgen von Wissenschaftlern, die sich mit der Aufarbeitung und Erinnerungskultur beschäftigen.
Aber Zeugen Jehovas eignen sich nicht als Widerständler, denn im Hitlerregime kämpften sie nicht für Demokratie und Freiheit des Landes und dessen Bürger.
Denn das wäre einer politischen Aktivität gleichgekommen und diese war und ist Zeugen Jehovas bis heute untersagt.
Zeugen Jehovas betrachten demokratische Regierungsformen nicht als von Gott eingesetzte Herrschaftsform und beteiligen sich deshalb grundsätzlich nicht am politischen Prozess. Irdische Regierungsformen gelten lediglich als von Gott geduldet. Gläubige geben zwar „Dem Cäsar, was des Cäsars ist“, wie Steuern zum Beispiel, doch stehen sie nicht hinter weltlichen Regierungsformen. Aus diesem Grund geht ein Zeuge Jehovas auch nicht wählen. Er beteiligt sich nicht an demokratischen Wahlen oder politischen Aktivitäten. Wer sich politisch engagiert, wird ausgeschlossen.
(ÜberLebenswege: https://jz.help/ueberlebensweg-debbie-b-aus-koeln/ und https://jz.help/tobias-d-aus-vorarlberg/)
Für sie gibt es nur eine wahre Regierungsform, die es zu unterstützen gilt und die demnächst Einzug halten wird:
Die Theokratie, eine Gottesherrschaft.
Ihre Haltung gegenüber demokratischen Regierungsformen ist daher nicht neutral, sondern grundsätzlich distanziert bis ablehnend.
Urteilen Sie also wiederum selbst: Weder waren sie zu NS-Zeiten, noch sind sie heute Widerstandskämpfer im Sinne von Freiheit und Demokratie!
– Was trieb die ZJ also an?
Diese Verfolgtengruppen der damaligen Zeit – auf der einen Seite Widerstandskämpfer und Pazifisten, auf der anderen Seite die Zeugen Jehovas – mögen in ihrem Handeln Überschneidungen gehabt haben, doch die Beweggründe waren völlig unterschiedlich.
Sicherlich muss man hier unterscheiden zwischen den in der Doktrin der ZJ verankerten Beweggründen und den Beweggründen der einzelnen Menschen.
Betrachtet man deren Lehren, so standen Zeugen Jehovas nicht auf gegen die herrschende Diktatur. Sie kämpften nicht gegen das Nazi-Regime, nicht für eine freie Gesellschaft, nicht für Menschenrechte, Gleichheit, Bildung, Freiheit ihrer Mitmenschen. Sie standen nur für ihre eigene Glaubensdoktrin ein, für das Recht ihrer freien Glaubensausübung und für das Regelwerk ihres Glaubens mit dem von ihrem „Führer“ geforderten Gehorsam.
Ein Glaube, diktiert vom damaligen Präsidenten der Wachtturmgesellschaft im fernen Amerika.
In der Hoffnung, das baldige ewige Leben im Paradies zu erlangen.
Es ging nie um das Wohl der Gesellschaft, der anderen Bürger und Mitmenschen, unserer damaligen Zivilisation.
In keinem Fall möchte ich an dieser Stelle den Mut einzelner Zeugen Jehovas schmälern, für ihren Glauben einzustehen, anderen Opfern des NS-Regimes beizustehen und Mut zuzusprechen, und das alles im Angesicht der Todesgefahr.
Diese Menschen verdienen Respekt und Anerkennung, die meinethalben auch in einem Denkmal ausgedrückt werden kann.
Ich sehe allerdings die große Gefahr, dass der Mut dieser Menschen durch die Führer der Zeugen Jehovas heute u.a. durch die Forderung des Denkmales instrumentalisiert werden soll.
Im Folgenden möchte ich darlegen, worin die Gefahr der Instrumentalisierung liegt und warum das nicht passieren darf.
5. Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Zeugen Jehovas besitzen in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Religionsgemeinschaften mit diesem Status unterscheiden sich grundlegend von Körperschaften des öffentlichen Rechts im verwaltungs- und staatsorganisationsrechtlichen Sinn. Sie nehmen keine staatlichen Aufgaben wahr, sind nicht Teil der Staatsorganisation und unterliegen keiner staatlichen Fachaufsicht.
Gleichwohl verleiht ihnen dieser Status eine besondere Stellung. Die Religionsgemeinschaft wird dadurch zu einem anerkannten Partner des Staates.
Da dieser Status mit weitreichenden Rechten und Privilegien verbunden ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss eine Religionsgemeinschaft unter anderem durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Darüber hinaus wird erwartet, dass sie sich rechtstreu verhält und ein tatsächliches religiöses Gemeinschaftsleben besteht.
Ebenso muss die Religionsgemeinschaft die ihr übertragenen Rechte im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben. Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes nicht gefährdet. Darüber hinaus dürfen weder die Grundrechte Dritter noch die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts beeinträchtigt werden.
Die Erhaltung dieses Status ist aus nachvollziehbaren Gründen ein zentrales Interesse der Führung der Zeugen Jehovas.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob staatliche und gesellschaftliche Anerkennung stets mit einer kritischen Auseinandersetzung mit Lehre und Praxis einer Religionsgemeinschaft einhergeht. Dies gilt aus meiner Sicht auch für öffentliche Formen der Erinnerungskultur, etwa die Errichtung von Denkmälern.
6. Anspruch und Wirklichkeit
Betrachtet man die mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbundenen Anforderungen aus der Sicht vieler ehemaliger Zeugen Jehovas, ergibt sich häufig ein Spannungsverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Seit vielen Jahren berichten Aussteiger, Betroffene, Angehörige und verschiedene Beratungsstellen von Praktiken innerhalb der Gemeinschaft, die aus ihrer Sicht im Widerspruch zu grundlegenden gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Werten stehen.
Die nachfolgend genannten Themenbereiche werden von Kritikern der Organisation immer wieder angeführt und sind Gegenstand gesellschaftlicher, juristischer und politischer Diskussionen:
a) Partner des Staates
- Verhältnis zur Demokratie
- Politische Neutralität und Ablehnung politischer Beteiligung
- Ausschluss politischer Aktivitäten, einschließlich der Teilnahme an Wahlen
b) Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen
- Umgang mit körperlicher Züchtigung und gewaltfreier Erziehung
- Die Praxis der Ächtung (Shunning)
- Das Bluttransfusionsverbot
- Umgang mit sexueller Orientierung
- Datenschutz und innerorganisatorischer Umgang mit persönlichen Informationen
c) Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts
- Freie Persönlichkeitsentfaltung
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Religionsfreiheit
- Freie Meinungsäußerung
- Recht auf Bildung
- Wahlrecht
Auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen wird im Rahmen dieses Beitrags bewusst verzichtet. Sie sollen hier lediglich verdeutlichen, dass die Bewertung der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft deutlich komplexer ist, als es die öffentliche Darstellung ihrer Geschichte während der Zeit des Nationalsozialismus oftmals erkennen lässt.
7. Fazit
Unter den Zeugen Jehovas gab und gibt es zweifellos viele aufrichtige, hilfsbereite und mutige Menschen. Dies gilt auch für jene Frauen und Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus Verfolgung, Haft und sogar den Tod erdulden mussten.
Diese Menschen verdienen Erinnerung, Respekt und ein würdiges Gedenken.
Gerade deshalb erscheint mir eine differenzierte Betrachtung ihrer Geschichte notwendig.
Die Zeugen Jehovas wurden Opfer eines verbrecherischen Regimes. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ihre Glaubensgemeinschaft oder deren Führung einer kritischen Betrachtung entzogen wären. Erinnerungskultur darf nicht dazu führen, historische Zusammenhänge zu vereinfachen oder problematische Aspekte auszublenden.
Die Menschen, die als Zeugen Jehovas verfolgt wurden, standen nicht für Demokratie, politische Freiheit oder gesellschaftliche Mitbestimmung ein. Sie standen für ihren Glauben und für ihr Recht, diesen Glauben auszuüben. Dies verdient Respekt. Es unterscheidet sie jedoch in Motivation und Zielsetzung von vielen anderen Gruppen des politischen und humanitären Widerstands gegen das NS-Regime.
Zugleich stellt sich die Frage, wie mit jenen Menschen umgegangen werden sollte, die nach 1945 durch Lehren, Praktiken oder innergemeinschaftliche Strukturen der Zeugen Jehovas Leid erfahren haben oder weiterhin erfahren.
Was ist mit den Betroffenen der Ächtung?
Was ist mit Menschen, denen aufgrund religiöser Vorgaben lebensrettende medizinische Maßnahmen verweigert wurden und starben?
Was ist mit den Opfern sexualisierter Gewalt und ihrer möglichen Vertuschung?
Was ist mit jenen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Gewissens oder ihres Austritts aus der Gemeinschaft Familie und soziale Bindungen verloren haben?
Was ist mit den vielen Menschen, die noch Jahre nach ihrem Ausstieg unter schweren psychischen Belastungen leiden?
Und was ist mit jenen Opfern, die als einzigen Ausweg ihres Leids nur noch den Suizid sahen?
Auch ihre Geschichten gehören zur Gesamtbetrachtung dieser Religionsgemeinschaft.
Mein Anliegen ist deshalb nicht, den Opfern des Nationalsozialismus ihre Erinnerung zu nehmen.
Im Gegenteil: Ihr Schicksal verdient Respekt, Würdigung und Gedenken.
Erinnerung und Aufarbeitung dürfen jedoch niemals nur in eine Richtung erfolgen.
Wer der Opfer der Vergangenheit gedenkt, sollte den Blick auch für die Fragen der Gegenwart offenhalten.
Gerade deshalb möchte ich zum Schluss eine Bitte aussprechen:Möge das Andenken der Verfolgten nicht instrumentalisiert werden – weder zur Selbstdarstellung noch zur Abwehr berechtigter Kritik in der Gegenwart.
Die Frauen und Männer, die litten und starben, haben dieses Denkmal mit ihrem Mut bezahlt. Ihre Erinnerung sollte nicht dazu dienen, einer Organisation einen moralischen Freibrief zu verschaffen.
Die Erinnerung gehört den Opfern.
Mögen wir den Opfern der Vergangenheit mit Respekt begegnen.
Mögen wir den Mut bewahren, auch dort genau hinzusehen, wo Erinnerung nicht die ganze Geschichte erzählt.
Und mögen wir niemals aufhören, unbequeme Fragen zu stellen – aus Respekt vor der Wahrheit und in Verantwortung für unsere Zeit.
Esther & René Gebhard im Juni 2026